Modernisierungskredit

  • Bis zu 50.000 € beantragen
  • Zinssicher von der ersten bis zur letzten Rate
  • Keine grundbuchliche Absicherung erforderlich

Renovieren mit dem Modernisierungskredit

Immobilienbesitzer stehen irgendwann vor der Frage, ob Modernisierungsbedarf besteht und wie dieser finanziert werden kann. Bei kurzfristig anstehendem Finanzierungsbedarf bis zu 50.000 Euro ist der Modernisierungskredit das ideale Finanzierungsangebot für sämtliche Modernisierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden, aber auch in gemietetem Wohnraum.

Vorteile des Modernisierungskredites

Kleine bis mittlere Modernisierungsprojekte zwischen 10.000€ und 50.000€ möglich
Zinssicherheit von der ersten bis zur letzten Rate
Aktueller Grundbuchauszug ist für die Beantragung nicht erforderlich

Warum ist eine Modernisierung sinnvoll?

Ob Sanierung, Renovierung oder Modernisierung: Für die Modernisierung Ihrer Immobilie gibt es triftige Gründe.

1. Wert einer Immobilie erhalten bzw. steigern:

Wer Bausubstanz und Wohnqualität seiner Immobilie im Blick hat, findet immer wieder etwas zum Renovieren oder Modernisieren. Immobilien stellen unter dieser Voraussetzung eine wertstabile oder sogar wertsteigernde Anlageform dar, die sich für den privaten Immobilienbesitzer in doppelter Hinsicht lohnt. Sie trägt nicht nur zur Vermögenssicherung oder dem  Vermögensausbau bei, sie erfüllt als bewohnbare Anlageform auch von Anfang an einen praktischen Nutzen.

Ein Beispiel dafür ist die Modernisierung des Wohnraums nach barrierefreien Gesichtspunkten. Hier gibt es eine Reihe von Anpassungsmöglichkeiten, die bei Eigennutzung sofort zum Tragen kommen.

Beispiele hierfür sind:

  • Türenverbreiterung
  • Beseitigung von Türschwellen
  • Halbhoch erreichbare Lichtschalter
  • Lichtsensoren
  • Niedrige Arbeitsflächen
  • Nutzungshilfen im Bad (Griffe, Sitzhilfen)
  • Rollstuhlbefahrbare und wendefähige Räume
     

2. Energiekosten senken:


Technisch veraltete Bestandteile einer Immobilie verursachen häufig hohe Kosten oder müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben - wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) - erneuert werden. Bei der Feststellung, welche Maßnahme wie viel Ersparnis bringt und wie hoch der finanzielle Aufwand ist, hilft oft das Gespräch mit einem Energie-Fachberater. Er verfügt über Möglichkeiten, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie im Detail zu messen und geeignete Maßnahmen zur Energieeinsparung vorzuschlagen. Den Fachberater in Ihrer Nähe und viele nützliche Tipps finden Sie auf dem Energie-Fachberater-Portal. Die Kosten für die Energieberatung sowie für die konkreten Sanierungsmaßnahmen können unter bestimten Voraussetzungen steuerlich gemäß § 35c EStG geltend gemacht werden. Zudem bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unter bestimmten Voraussetzungen attraktive Zuschuss- und Kreditmöglichkeiten, um den Umstieg auf erneuerbare Energien finanziell zu erleichtern. 

 

3. Ressourcen schonen und Immobilie schützen:

Die Möglichkeiten, Ihre Immobilie energieeffizienter zu gestalten, sind vielfältig und orientieren sich am Bedarf und den finanziellen Möglichkeiten. So können Sie als Eigentümer durchaus entscheiden, ob Sie zunächst Ihre Wände dämmen wollen oder Ihre Heizungsanlage auf erneuerbare Energien (z.B. nach den Vorgaben des aktuellen EEG und GEG) umstellen möchen. 

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen
  • Erneuerung der Heizung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Sowohl bei Einzelmaßnahmen als auch bei der Modernisierung mehrerer Gebäudebestandteile empfiehlt es sich, einen Energieberater hinzuzuziehen. Dieser kann staatlich geförderte Sanierungsfahrpläne erstellen, kennt die aktuellen Bundesförderungen im Detail und unterstützt Sie bei der Beantragung der Fördermittel. 

 

Mit diesen Modernisierungskosten sollten Sie rechnen

Energiekosten senken, den Wohnkomfort erhöhen, den Wert der eigenen Immobilie steigern oder altersgerecht umbauen - es gibt viele gute Gründe für eine Modernisierung.  Nachfolgend finden Sie einige Beispiele, wie hoch in etwa die Kosten für ausgewählte Modernisierungsideen ausfallen könnten:

  • Fenster: ca. 500 € je Fenster
  • Dachdämmung: ca. 60 € bis 280 € pro qm
  • Dacheindeckung: ca. 50 bis 150 € pro qm
  • Neue Heizung: ca. 8.000 € bis 30.000 €
  • Badsanierung: ab ca. 10.000 €
  • Photovoltaikanlage: ab ca. 10.000 € pro Anlage
  • Fassadendämmung: ab ca. 70 € - 120 € pro qm
  • Fassadenanstrich: ab ca. 30 € pro qm

Wichtiger Hinweis zum Gebäudeenergiegesetz GEG): Seit dem 1. Januar 2024 sollte jede neu eingebaute Heizung (in Neu- und Bestandsbauten) zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende, funktionierende Heizungen sind davon nicht betroffen und dürfen weiterlaufen und repariert werden.

Für den Austausch einer alten Heizung in Bestandsgebäuden gelten Übergangsfristen, die eng mit der Wärmeplanung Ihrer Kommune verknüft sind. Erst wenn diese vorliegt, wird die 65 % -Regel für Sie verbindlich. Da die gesetzlichen Vorgaben sehr detailliert sind, empfehlen wir dringend, vor einem Heizungstausch eine Beratung durch einen qualifizierten Energieberater oder Heizungsfachbetrieb in Anspruch zu nehmen.

Für eine detaillierte Kosten-Nutzen-Abwägung und die Auswahl der für Sie passenden Maßnahmen ist die Analyse durch einen Energie-Fachberater unerlässlich. Dieser kann Ihr individuelles Einsparpotenzial ermitteln und sie auch zu staatlichen Förderungen beraten. 

Jetzt beraten lassen

Bei Fragen zur Finanzierung einer Modernisierung beraten wir Sie gern persönlich. Vereinbaren Sie am besten direkt einen Beratungstermin.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen

Ihre monatliche Rate setzt sich aus der monatlichen Zinsrate des Modernisierungskredits und der monatlichen Sparrate des Bausparvertrages zusammen.

Die Tilgung des Modernisierungskredites erfolgt bei Zuteilung des Bausparvertrages und wird durch die komplette Bausparsumme abgelöst.

Auch nach Zuteilung des Bausparvertrages bleibt Ihre monatliche Rate unverändert und entspricht der monatlichen Zins- und Tilgungsrate des Bauspardarlehens.

Die Bausparsumme setzt sich aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen zusammen.

Sie erhalten einen Darlehensvertrag für Ihren Modernisierungskredit und bei Zuteilung des Bausparvertrages einen Darlehensvertrag für das Bauspardarlehen. 

Über die gesamte Laufzeit zahlen Sie aber eine monatlich gleich bleibende Rate.

Nein, für diesen Kredit benötigen wir keine Sicherheiten von Ihnen.