Mehr als ein Drittel des Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen von Gebäuden und zur Warmwasserversorgung verbraucht. Nach wie vor sind in den rund 41 Millionen Haushalten fossile Brennstoffe die Hauptwärmequelle: Knapp jeder zweite Haushalt heizt mit Erdgas, ein Viertel der Haushalte bezieht Heizöl. Dabei werden etwa 112 Millionen Tonnen CO2-Emissionen freigesetzt, die dem globalen Klima erheblich schaden. Ein schneller Wechsel auf regenerative Energieträger ist somit unverzichtbar. Das Ziel: Bis 2030 sollen laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 80 Prozent unseres Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien stammen, spätestens 2045 sollen alle Heizungen vollständig mit regenerativen Energien betrieben werden.
Klimaverträglich, versorgungssicher, unabhängig
Nicht nur die schädlichen Treibhausgas-Emissionen spielen bei der Energiewende eine Rolle: Fakt ist auch, dass die Vorkommen an fossilen Brennstoffen wie Kohle, Gas und Öl schrumpfen. Wärme aus Wind, Sonne und Wasserkraft dagegen steht unerschöpflich zur Verfügung. Da diese und andere Erneuerbare Energien direkt in Deutschland gewonnen werden können, machen sie uns unabhängiger vom Import fossiler Brennstoffe. Zugleich sollen Verbraucher vor großen Preissprüngen bewahrt werden. Mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien schützen wir also das Klima bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit.
Diese Fristen gelten ab 2024
Gemäß des GEG müssen in den meisten Neubauten, deren Bauantrag ab Januar 2024 gestellt wird, Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. In Neubaugebieten gilt dies direkt ab dem 1. Januar 2024, für neue Gebäude außerhalb von Neubaugebieten sowie für Bestandsgebäude gelten längere Übergangsfristen: In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird der Wechsel zum 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Städten zum 30. Juni 2028. Liegt in den Kommunen bereits ein kommunaler Wärmeplan vor, können frühere Fristen gelten.
Kommunale Wärmeplanung
Ziel ist eine Wärmeplanung in den deutschlandweit rund 11.000 Kommunen. Sie stellt dar, welche Optionen vor Ort bereitstehen, beispielsweise, ob der Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist oder die Versorgung durch Wärmepumpen gewährleistet werden kann. Die kommunalen Wärmeplanungen sollen Bürgern bei ihrer individuellen Wahl der Heiztechnologie helfen, und müssen zu den oben genannten Fristen für Groß- und Kleinstädte vorliegen.
Heizungstausch im Bestand
In Bestandsgebäuden können funktionierende Gas- oder Ölheizungen weiter betrieben werden, auch dann, wenn sie kaputt gehen, aber repariert werden können. Ist letzteres nicht der Fall, gibt es Übergangslösungen – so kann etwa zunächst eine gebrauchte Gasheizung eingebaut werden – sowie Übergangsfristen von fünf bzw. bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahren. Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (2026 bzw. 2028) dürfen weiterhin auch neue Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden, allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:
- 2029: mindestens 15 Prozent
- 2035: mindestens 30 Prozent
- 2040: mindestens 60 Prozent
- 2045: 100 Prozent
Schutz für Mieter
Vermieter dürfen künftig bis zu zehn Prozent der Kosten umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren oder modernisieren, die Umlage ist jedoch gedeckelt: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen. Dabei gilt: Wurde die Modernisierungsmaßnahme vom Bund gefördert, muss die Fördersumme von den Modernisierungskosten abgezogen werden, bevor diese umgelegt werden.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) / WWF
Zuschüsse vom Bund
Wer beim Heizungstausch auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, erhält staatliche Förderungen:
- Eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Vermieter erhalten diese Grundförderung ebenfalls, dürfen sie allerdings nicht über die Miete umlegen.
- Einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
- Einen zusätzlichen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, sofern selbstnutzende Eigentümer bis Ende 2028 den Austausch einer alten fossilen Heizung vornehmen; danach reduziert sich der dieser Bonus alle zwei Jahre.
- Die Förderung darf 70 Prozent der Kosten nicht überschreiten.
Alle Maßnahmen zum Einbau eines neues Heizsystems werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Zusätzlich können Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen, etwa für die Dämmung der Gebäudehülle, beantragt werden.
Hinweis: Im Zuge der Haushaltssperre durch das Bundesfinanzministerium können Neuanträge einzelner Förderprogramme ggf. nicht bewilligt werden (Stand: November 2023).