

Arbeitnehmersparzulage
- Staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen
- Bis zu 86 € pro Jahr sichern
- Auszahlung nach 7 Jahren
Arbeitnehmersparzulage – Prämie mit Bausparen sichern
Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen vermögenswirksame Leistungen (VL)? Dann unterstützt der Staat Sie beim Vermögensaufbau mit der Arbeitnehmersparzulage. Anspruch auf die staatliche Förderung haben im Prinzip alle VL-Sparer, ausgezahlt wird die Arbeitnehmersparzulage allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Überblick Arbeitnehmersparzulage: Einkommensgrenze und Förderbeträge
Mit der Arbeitnehmersparzulage werden vermögenswirksame Leistungen im Bereich Bausparen zusätzlich vom Staat gefördert. Um die Sparzulage zu erhalten, gelten bestimmte Einkommensgrenzen:
Arbeitnehmersparzulage – so profitieren Sie davon
Damit Sie von der Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen profitieren, müssen Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten. Nur wenn Sie VL sparen, können Sie gefördert werden.
Die staatliche Förderung erhalten Sie weiterhin nur bis zu einem bestimmten Einkommen. Bei Alleinstehenden liegt die Einkommensgrenze für die Sparzulage bei 17.900 Euro (jährlich zu versteuerndes Einkommen); bei Ehepaaren mit zwei Arbeitnehmern bei 35.800 Euro (jährlich zu versteuerndes Einkommen).
Unser Tipp: Ihr Arbeitgeber zahlt nicht die maximal geförderte Sparsumme von 470 € im Jahr? Dann bitten Sie darum, die fehlende Summe direkt von Ihrem Gehalt abzuführen. So profitieren Sie dennoch von der vollen Förderung.
Arbeitnehmersparzulage beantragen – so geht‘s
Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen können Sie einfach über Ihre jährliche Einkommenssteuererklärung beantragen.
Dazu geben Sie in den gekennzeichneten Feldern im Steuererklärungsformular an, dass Sie vermögenswirksamen Leistungen erhalten. Die erforderlichen Daten zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage werden elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Wenn Sie die Einkommensgrenze von 17.900 Euro (bzw. 35.800 Euro) nicht überschreiten, wird die Arbeitnehmersparzulage vorgemerkt.
Gut zu wissen: Sie können Sparzulage noch bis zu vier Jahre nachträglich beantragen. Das heißt, dass Sie im Jahr 2021 noch den Antrag für 2017 stellen können.
Arbeitnehmersparzulage auszahlen lassen – das müssen Sie beachten
Die Mindestlaufzeit bei vermögenswirksamen Leistungen beträgt 7 Jahre. In den ersten 6 Jahren zahlen Sie in Ihren VL-Vertrag ein, im letzten Jahr ruht das Geld. Nach dieser siebenjährigen Frist überweist das Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage in Ihren VL-Vertrag - wenn Sie die Voraussetzungen in Form der Einkommensgrenzen erfüllen.
Möchten Sie früher an Ihr Geld, können Sie Ihren VL-Vertrag unabhängig von der Sperrfrist kündigen, haben aber keinen Anspruch mehr auf die Förderung.
Arbeitnehmersparzulage & Wohnungsbauprämie: So profitieren Sie doppelt
Neben der Arbeitnehmersparzulage können Bausparer von der Wohnungsbauprämie profitieren. Dabei unterstützt der Staat eigene Sparbeiträge mit bis zu 10 %. Die Wohnungsbauprämie gilt nur für die eigene Sparleistung – nicht für vermögenswirksame Leistungen.
Bausparer, die vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber erhalten und zusätzlich einen eigenen Bausparvertrag besparen, können so doppelt gefördert werden.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen für Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen. Die Einkommensgrenze liegt beim Bausparen für Alleinstehende bei 17.900 € (jährlich zu versteuerndes Einkommen), für Ehepaare bei 35.800 € (jährlich zu versteuerndes Einkommen).
Beim Bausparen beträgt die staatliche Förderung 9 %. Der geförderte Höchstbetrag für Alleinstehende liegt bei 470 € – für Ehepaare bei 940 €. Das entspricht einer staatlichen Zulage von 43 € bzw. 86 € im Jahr. Über die VL-Vertragslaufzeit von 7 Jahren summiert sich die Sparzulage auf 301 € – für Ehepaare auf 602 €.
Die Arbeitnehmersparzulage kann über die jährliche Einkommenssteuererklärung beantragt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen vorgemerkt und nach der Vertragslaufzeit in den VL-Vertrag eingezahlt.
Die Wohnungsbauprämie für die eigene Sparleistung kann jährlich bei der Bausparkasse beantragt werden.