Förderung & Prämien
Wer heutzutage bauspart, kann gleich doppelt gefördert werden: Mit der Wohnungsbauprämie erhalten Bausparer ab 2021 satte 10% auf die eigenen Sparbeiträge und auf vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber gibt es die Arbeitnehmersparzulage.
Erfahren Sie in dem Bausparrechner direkt, ob Sie Anspruch auf die Förderung haben und schließen Sie Ihren Bausparvertrag einfach online ab.
Staatliche Förderung
Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber
Für Bausparer unter 25
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Der Staat fördert verschiedene Sparverträge, um den Bau von Wohnungen in Deutschland zu unterstützen. Am bekanntesten ist die Förderung von Bausparverträgen. Aber auch der Kauf von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften im Rahmen eines Sparvertrags kann gefördert werden oder auch Sparverträge, die dem Bau oder Kauf von Wohnungen dienen, die selbst bewohnt werden. Bei allen förderungsfähigen Sparverträgen gilt, dass ein bestimmter Mindestbetrag gespart werden muss.
Derzeit liegt der staatliche Zuschuss bei 8,8 % auf einem angesparten Betrag von 512 € (Ledige) bzw. 1.024 € (Verheiratete). Alleinstehende erhalten demnach maximal 45,06 € pro Jahr, Ehepartner 90,11 € pro Jahr.
Ab 2021 bezuschusst der Staat ganze 10 %. Für Alleinstehende ergibt sich dadurch eine Höchstprämie von 70 €; für Ehepaare verdoppelt sich diese Prämie auf 140 €.
Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen für Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen. Die Einkommensgrenze liegt beim Bausparen für Alleinstehende bei 17.900 € (jährlich zu versteuerndes Einkommen), für Ehepaare bei 35.800 € (jährlich zu versteuerndes Einkommen).
Beim Bausparen beträgt die staatliche Förderung 9 %. Der geförderte Höchstbetrag für Alleinstehende liegt bei 470 € – für Ehepaare bei 940 €. Das entspricht einer staatlichen Zulage von 43 € bzw. 86 € im Jahr. Über die VL-Vertragslaufzeit von 7 Jahren summiert sich die Sparzulage auf 301 € – für Ehepaare auf 602 €.
Die Arbeitnehmersparzulage kann über die jährliche Einkommenssteuererklärung beantragt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen vorgemerkt und nach der Vertragslaufzeit in den VL-Vertrag eingezahlt.
Die Wohnungsbauprämie für die eigene Sparleistung kann jährlich bei der Bausparkasse beantragt werden.
Ein rechtlicher Anspruch besteht grundsätzlich nicht. Im Allgemeinen können Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Azubis VL erhalten. Ob und wie viel vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, ist in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.