Förderung & Prämien

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Welche Sparverträge sind mit der Wohungsbauprämie förderungsfähig?

Der Staat fördert verschiedene Sparverträge, um den Bau von Wohnungen in Deutschland zu unterstützen. Am bekanntesten ist die Förderung von Bausparverträgen. Aber auch der Kauf von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften im Rahmen eines Sparvertrags kann gefördert werden oder auch Sparverträge, die dem Bau oder Kauf von Wohnungen dienen, die selbst bewohnt werden. Bei allen förderungsfähigen Sparverträgen gilt, dass ein bestimmter Mindestbetrag gespart werden muss.

Wie viel Wohnungsbauprämie erhalte ich pro Jahr?

Derzeit liegt der staatliche Zuschuss bei 10% auf einem angesparten Betrag von 700 Euro (Ledige) bzw. 1.400 Euro (Verheiratete). Alleinstehende erhalten demnach maximal 70 Euro pro Jahr, Ehepartner 140 Euro pro Jahr.

Arbeitnehmersparzulage - was ist das?

Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen für Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen. Die Einkommensgrenze liegt beim Bausparen für Alleinstehende bei 17.900 Euro (jährlich zu versteuerndes Einkommen), für Ehepaare bei 35.800 Euro (jährlich zu versteuerndes Einkommen).

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Beim Bausparen beträgt die staatliche Förderung 9 %. Der geförderte Höchstbetrag für Alleinstehende liegt bei 470 Euro – für Ehepaare bei 940 Euro. Das entspricht einer staatlichen Zulage von 43 Euro bzw. 86 Euro im Jahr. Über die VL-Vertragslaufzeit von 7 Jahren summiert sich die Sparzulage auf 301 Euro – für Ehepaare auf 602 Euro. 

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie?

Die Arbeitnehmersparzulage kann über die jährliche Einkommenssteuererklärung beantragt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen vorgemerkt und nach der Vertragslaufzeit in den VL-Vertrag eingezahlt.

Die Wohnungsbauprämie für die eigene Sparleistung kann jährlich bei der Bausparkasse beantragt werden.

Habe ich ein Recht auf vermögenswirksame Leistungen?

Ein rechtlicher Anspruch besteht grundsätzlich nicht. Im Allgemeinen können Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Azubis VL erhalten. Ob und wie viel vermögenswikrsame Leistungen gezahlt werden, ist in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.