Sparen in einem Bausparvertrag

mit vermögenswirksamen Leistungen

  • Bis zu 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber nutzen
  • Staatliche Förderung bis zu 43 Euro jährlich vom Staat sichern
  • Auszahlung nach sieben Jahren
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Bausparen mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL)

VL-Sparen und zusätzlich beim Vermögensaufbau vom Staat unterstützt werden – das ist mit Bausparen möglich! Wer seine vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag anlegt, kann bis zu 40 € monatlich vom Arbeitgeber erhalten sowie eine staatliche Förderung von 9% jährlich beantragen.

Darum lohnt sich der Bausparvertrag für vermögenswirksame Leistungen

Arbeitgeber spart mit

Bis zu 40 € steuert der Arbeitgeber zu den vermögenswirksamen Leistungen bei. Die genaue höhe ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.

Staatliche Förderung

Zusätzlich unterstützt der Staat das VL-Sparen in Form der Arbeitnehmersparzulage, wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Beitrag selbst aufstocken

Zahlt der Arbeitgeber nicht den Höchstbetrag von 40 €, lohnt es sich für VL-Sparer, den Sparbetrag selbst aufzustocken, um sich die staatliche Förderung zu sichern.

VL-Sparen in 5 Schritten

Bauen Sie sich ganz bequem ein Startkapital auf und lassen Sie sich dabei vom Staat und Ihrem Arbeitgeber unterstützen – in nur fünf Schritten.

1. Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen klären
Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben grundsätzlich Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Azubis. Die VL-Zahlungen von höchstens 40 € im Monat sind jedoch freiwillig. Ob ein Arbeitgeber VL zahlt und in welcher Höhe ist in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Oder Sie fragen einfach bei Ihrem Chef nach!

2. Vermögenswirksame Leistungen vergleichen
Es gibt verschiedene Anlagemöglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen. Die beliebtesten sind der Bausparvertrag, der Fondssparplan und der Banksparplan. Bevor Sie sich für eine VL-Anlage entscheiden, lohnt sich ein Vergleich, welche Anlageform am besten zu den eigenen Sparzielen passt. Der Vorteil bei einem Bausparvertrag: Mit der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie können Sie zusätzlich von der staatlichen Förderung profitieren.

3. Bausparvertrag abschließen
Ist Ihre Wahl auf den Bausparvertrag gefallen, können Sie diesen bei der SIGNAL IDUNA Bauspar AG ganz einfach online oder im Rahmen einer persönlichen Beratung abschließen.

4. Arbeitgeber informieren
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie ein Bausparkonto bei der SIGNAL IDUNA Bauspar AG eröffnet haben. Die vermögenswirksamen Leistungen werden anschließend monatlich direkt von Ihrem Gehalt in das Bausparkonto eingezahlt. Das Formular für Ihren Arbeitgeber erhalten Sie bei Abschluss des Bausparvertrages.  

5. Eigenkapital bilden
Mit VL-Sparen können Sie sich in kleinen Schritten das Startkapital für die eigenen vier Wände aufbauen. Ihren VL-Vertrag können Sie sich nach sieben Jahren auszahlen lassen, einfach weiter besparen oder ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Zusätzlich erhalten Sie Guthabenzinsen auf Ihr Bausparguthaben sowie die staatliche Förderung, sofern Sie die Einkommensgrenzen einhalten.

VL-Sparen: Staatliche Förderung sichern

Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Staat spart mit. Halten Sie bestimmte Einkommensgrenzen ein, profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage. Beim Bausparen werden vermögenswirksame Leistungen mit 9 % gefördert – das sind maximal 43 Euro jährlich.

Die Grenze des zu verteuernden Einkommens beträgt bei Alleinstehenden 17.900 Euro, bei Verheirateten 35.800 Euro.

Gut zu wissen: Die Einkommensgrenzen beziehen sich nicht auf das Bruttoeinkommen, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Die genaue Höhe des zu versteuernden Einkommens ist in Ihrem Steuerbescheid festgehalten.

Vermögenswirksame Leistungen sparen

Sie möchten mit einem Bausparvertrag VL-Sparen? Dann eröffnen Sie einfach online ein Bausparkonto oder lassen Sie sich beraten!

 

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Häufig gestellte Fragen

Habe ich ein Recht auf vermögenswirksame Leistungen?

Ein rechtlicher Anspruch besteht grundsätzlich nicht. Im Allgemeinen können Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Azubis VL erhalten. Ob und wie viel vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, ist in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.

Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen beantragen Sie ganz einfach bei dem Anlageinstitut Ihrer Wahl. Möchten Sie Ihre VL beispielsweise bei der SIGNAL IDUNA Bauspar AG anlegen, eröffnen Sie einfach einen VL-Bausparvertrag bei uns. Anschließend erhalten Sie von uns einen Antrag auf Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen. Diesen Antrag händigen Sie Ihrem Arbeitgeber aus. Die vermögenswirksamen Leistungen werden dann direkt von Ihrem monatlichen Gehalt abgezogen und auf das Bausparkonto eingezahlt.

Wie werden vermögenswirksame Leistungen ausgezahlt?

Wenn Sie eine Auszahlung Ihrer VL wünschen, müssen Sie Ihren VL-Vertrag kündigen. Im Falle des Bausparvertrages kommt es zur Auflösung des angesparten Guthabens, welches anschließend auf Ihr Girokonto überwiesen wird.

Beim VL-Sparen ist eine Laufzeit von sieben Jahren vorgesehen, aber nicht verpflichtend. Sie haben die Möglichkeit, Ihren VL-Vertrag länger laufen zu lassen oder auch frühzeitig zu kündigen. Bei einer frühzeitigen Kündigung sollten Sie allerdings beachten, dass Sie damit den Anspruch auf die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage verlieren.

VL-Sparen: Bausparvertrag oder Fonds?

Welche Anlageform für Ihre VL die richtige ist, hängt in erster Linie von Ihrem Sparziel ab, aber auch von der erwarteten Rendite und dem Risiko, das Sie eingehen möchten.

Bei Fonds bzw. dem sogenannten Fondssparplan werden die VL in Aktien investiert – denn nur Aktienfonds werden staatlich gefördert. Aktienfonds bieten Chancen auf hohe Renditen, unterliegen aber auch Schwankungen. VL-Sparen mit Fonds eignet sich somit vor allem für Anleger, die attraktive Renditen wünschen und mit den börsenüblichen Bewegungen leben können.

Bei einem Bausparvertrag kann das Ersparte aus dem VL-Vertrag zum Kauf, Bau oder zur Modernisierung einer Immobilie genutzt werden. Gleichzeitig bietet der Bausparvertrag eine hohe Sicherheit, dafür eine geringere Rendite. VL-Sparer, die den Grundstein für ihr Eigenheim legen und ihr Geld sicher anlegen möchten, sind mit einem Bausparvertrag gut beraten. Darüber hinaus punktet der Bausparvertrag aufgrund der doppelten staatlichen Förderungen: Der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbausparprämie.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage bei Bausparverträgen?

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 %. Das entspricht einer Sparzulage von maximal 43 Euro jährlich für Alleinstehende sowie 86 Euro für Verheiratete.