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10% Sparprämie sichern

Wohnungsbauprämie

  • Jetzt 10 % Wohnungsbauprämie sichern
  • Deutlich höhere Einkommensgrenzen 
  • Bausparvertrag einfach online abschließen
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10 % Wohnungsbauprämie mit Bausparen

Eigenkapital für die Wunschimmobilie ansparen und dabei vom Staat unterstützt werden. Ab sofort wird es für Sie noch einfacher, Ihrem Traum von den eigenen vier Wänden näherzukommen: Denn die Wohnungsbauprämie sowie die Einkommensgrenzen wurden für Bausparer deutlich erhöht.

Wohnungsbauprämie – das Wichtigste im Überblick

  • Staatliche Förderung

    Um den Bau neuer Immobilien zu fördern, zahlt der Staat eine jährliche Wohnungsbauprämie an Bausparer. Förderungsberechtigt sind generell alle deutschen Bausparer ab 16 Jahren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

  • 10% Wohnungsbauprämie

    Im Januar 2021 wurde die Wohnungsprämie auf bis zu 70 € pro Jahr für Alleinstehende und 140 € pro Jahr für Verheiratete erhöht. 

  • Höhere Einkommensgrenzen 

    Ebenfalls wurden die Einkommensgrenzen erhöht, sodass noch mehr Bausparer die Chance auf die Prämie erhalten. Die Grenze liegt derzeit bei 35.000 € (Ledige) bzw. 70.000 € (Verheiratete).

So beantragen Sie die Wohnungsbauprämie

  • Prüfen Sie, ob Sie als Bausparer die Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie erfüllen
  • Füllen Sie jährlich den Antrag auf Wohnungsbauprämie aus. Den Antrag erhalten Sie als Kunde der SIGNAL IDUNA Bauspar AG automatisch mit Ihren Jahreskontoauszug zugeschickt
  • Wenn Sie einen Bausparvertrag neu abschließen, um die Prämie zu erhalten, sollten Sie in Zukunft mit dem Ersparten eine Immobilie kaufen, bauen oder modernisieren

Wohnungsbauprämie: Voraussetzungen

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?
Sie sind mindestens 16 Jahre alt, in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig und sparen monatlich in einem Bausparvertrag, um zu kaufen, bauen oder modernisieren? Dann sind Sie grundsätzlich förderungsberechtigt!  Weiterhin gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um die Wohnungsbauprämie zu halten. 

Auch als VL-Sparer können Sie die Wohnungsbauprämie beantragen. Allerdings nur, wenn Sie keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.

Welche Einkommensgrenzen gelten bei der Wohnungsbauprämie?
Seit Januar 2021 haben Sie Anspruch auf die Prämie vom Staat, wenn Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 35.000 € beträgt.
Sind Sie verheiratet, gilt die Einkommensgrenze von 70.000 €. 

 

Berechnung für das zu versteuernde Einkommen: So viel dürfen Sie wirklich verdienen

Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen und nicht auf Ihr Bruttoeinkommen. Bei dem zu versteuernden Einkommen werden von den Einnahmen in der Steuererklärung die Werbungskosten, die Betriebs- und Sonderausgaben sowie Kinder- und weitere Freibeträge abgezogen. Haben Sie beispielsweise mehrere Kinder können Sie so die Prämie auch bei einem deutlich höheren Bruttoeinkommen erhalten. 

Wenn Sie herausfinden möchten, ob Sie die Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie erfüllen, hilft meist ein Blick in den Steuerbescheid des Antragjahres – hier wird Ihr zu versteuerndes Einkommen aufgelistet. 

In der Tabelle können Sie das ungefähre Brutto-Jahresarbeitsentgelt (gerundete Richtwerte) für 2021 sehen und überprüfen, ob Sie in die Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie fallen. 
 

 
Ledig
Verheiratet, ein Arbeitnehmer
Verheiratet, zwei Arbeitnehmer
Ohne Kinder
44.700 €
84.900 €
89.400 €
1 Kind
55.200 €
93.900 €
100.100€
2 Kinder
60.900 €
102.900 €
111.100 €
Hierbei handelt es sich um gerundete Richtwerte. Die Bruttoarbeitslöhne können höher liegen als angegeben, wenn z.B. höhere Werbungskosten und Sonderausgaben oder andere Abzüge zu berücksichtigen sind oder der Sparer mehr Kinder hat, als in der Tabelle jeweils dargestellt sind. Angaben ohne Gewähr.

So viel Wohnungsbauprämie steht Ihnen zu

Im Januar 2021 wurde die Wohnungsbauprämie von 8,8% auf 10% angehoben. Die Wohnungsbauprämie wird auf den maximal geförderten Sparbeitrag von 700 € jährlich (Ledige) bzw. 1.400 € (Verheiratete) gutgeschrieben. Das ergibt für Ledige eine Förderung von max. 70 € jährlich. Ehepaare erhalten bis zu 140 € jährlich.

Seit 2021 erhalten mehr Bausparer mehr Förderung

Die Wohnungsbauprämie wurde auf 10 % angehoben und die Einkommensgrenzen wurden deutlich erhöht.

Was bedeutet das genau für Bausparer? Wenn Sie als Alleinstehender pro Jahr mindestens 700 € oder als Ehepaar 1.400 € in einen Bausparvertrag der SIGNAL IDUNA Bauspar AG einzahlen und die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Prämie von 70 € (Ledige) bzw. 140 € (Verheiratete).

Nach einer Laufzeit von 7 Jahren bekommen Sie max. 490 € bzw. 980 € zusätzlich vom Staat geschenkt

Verbesserungen seit Januar 2021 im Überblick

Mit diesen Verbesserungen der Wohnungsbauprämie können Sie seit Januar 2021 rechnen:

Ledig
Verheiratet
jährlich 10 % Fördersatz auf
700 €
1.400 €
Förderung in 7 Jahren
490 €
980 €
Einkommensgrenzen zu versteuerndes Einkommen
35.000 €
70.000 €
jährlich 8,8 % Fördersatz auf
512 €
1.024 €
Förderung in 7 Jahren
315 €
630 €
Einkommensgrenzen zu versteuerndes Einkommen
25.600 €
51.200 €

Wohnungsbauprämie beantragen

Den Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie als Kunde der SIGNAL IDUNA Bauspar AG automatisch mit Ihrem Jahreskontoauszug. Diesen Antrag müssen Sie lediglich ausfüllen und an uns zurückschicken.

Gut zu wissen: Den Antrag können Sie bis zu zwei Jahre rückwirkend stellen. Das heißt bis zum 31.12.2021 können Sie noch die Wohnungsbauprämie für 2019 beantragen.

Die von Ihnen beantragten Förderungen werden dann in Ihrem Bausparkonto vorgemerkt und am Ende der Laufzeit Ihres Bausparvertrages ausgezahlt, wenn Sie Ihre Ersparnisse für „wohnwirtschaftliche“ Zwecke nutzen. Auf dem jährlichen Kontoauszug erhalten Sie einen Überblick über Ihre beantragten Förderungen.

Wohnwirtschaftliche Zwecke
Die Wohnungsbauprämie erhalten Sie, wenn Sie Ihren Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Erspartes verwenden, um eine Immobilie zu bauen, zu kaufen, zu modernisieren, zu renovieren oder umzubauen.

Extra für junge Leute unter 25

Sind Sie bei Vertragsabschluss des Bausparvertrags unter 25 Jahre alt, sind Sie nicht an den wohnwirtschafltichen
Zweck gebunden –  Sie können Ihr Erspartes inkl. Wohnungsbauprämie verwenden, wofür Sie wollen!

Ein neues Auto, der Überseeurlaub oder auch Möbel für die Wohnung sind also drin! Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nur einmalig und nur für den ersten Vertrag. Haben Sie einen zweiten Bausparvertrag sind Sie bei diesem wieder an den wohnwirtschaftlichen Zweck gebunden.

Andere Regeln für Altverträge vor 2009
Haben Sie Ihren Bausparvertrag vor 2009 abgeschlossen, können Sie nach Ablauf der 7 Jahre grundsätzlich über die Wohnungsbauprämie und Ihr Erspartes frei verfügen.

 

Auszahlung der Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie wird ausgezahlt, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und Ihr im Bausparvertrag angespartes Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.

Die Prämie wird also nicht jedes Jahr direkt auf Ihr Konto überwiesen. Stattdessen wird der Betrag jährlich von der SIGNAL IDUNA Bauspar AG auf Ihren Kontoauszug vorgemerkt.

Sie möchten das Bausparguthaben zusammen mit der Wohnungsbauprämie jetzt ausgezahlt bekommen?
Dann müssen Sie Folgendes nachweisen:

  • Wohnwirtschaftliche Verwendung des Ersparten bspw. in Form von Rechnungen
  • Jährlicher Antrag der Förderung
  • Keine Abtretung von Ansprüchen aus einem Bausparvertrag an Dritte

Steuerliche Aspekte der Wohnungsbauprämie
Ein weiterer Vorteil der Wohnungsbauprämie: Für Bausparer ist der Zuschuss vom Staat steuerfrei. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Auszahlung der Prämie nicht in Ihrer Steuererklärung angeben müssen.

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Bausparvertrag

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Bausparen für junge Leute

  • Schon ab 50 € im Monat
  • Staatliche Förderung von 8,8 % pro Jahr sichern, ab 2021 sogar 10 %
  • Sparguthaben inkl. Sparprämie bei Abschluss bis 25 Jahre frei verwendbar

Arbeitnehmersparzulage

  • Staatliche Förderung für VL-Sparer
  • 9% Sparzulage für Bausparer
  • Fördersumme einfach berechnen

Vermögenswirksame Leistungen

  • VL-Sparen und zusätzlich vom Staat beim Vermögensaufbau unterstützt werden
  • Bis zu 40 € monatlich vom Arbeitgeber
  • Chance auf Arbeitnehmersparzulage

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Der Staat fördert verschiedene Sparverträge, um den Bau von Wohnungen in Deutschland zu unterstützen. Am bekanntesten ist die Förderung von Bausparverträgen. Aber auch der Kauf von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften im Rahmen eines Sparvertrags kann gefördert werden oder auch Sparverträge, die dem Bau oder Kauf von Wohnungen dienen, die selbst bewohnt werden. Bei allen förderungsfähigen Sparverträgen gilt, dass ein bestimmter Mindestbetrag gespart werden muss.

Derzeit liegt der staatliche Zuschuss bei 10 % auf einem angesparten Betrag von 700 € (Ledige) bzw. 1.400 € (Verheiratete). Alleinstehende erhalten demnach maximal 70 € pro Jahr, Ehepartner 140 € pro Jahr.

Die Wohnungsbauprämie wird in der Regel nur ausgezahlt, wenn nachgewiesen wird, dass das angesparte Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Das bedeutet für den Bau, Kauf, Umbau oder die Renovierung einer Immobilie. Ausnahmen ergeben sich für junge Bausparer unter 25 sowie abgeschlossene Bausparverträge vor dem 31.12.2008.

Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Das heißt, dass Sie bis zum 31.12.2021 die Wohnungsbauprämie für 2019 beantragen können.

Die maximal bezuschusste Summe beim Bausparen beträgt 700 € für Alleinstehende bzw. 1.400 € für Verheiratete. Ganz gleich, ob Sie nur einen, zwei oder drei Bausparverträge haben – die Wohnungsbauprämie erhalten Sie lediglich für den Maximalbetrag. 

Das Mindestalter für die staatliche Förderung ist 16 Jahre. Dabei ist die Förderung nicht an ein Arbeitsverhältnis gebunden. Das bedeutet, dass auch Schüler ab 16 Jahren die Wohnungsbauprämie erhalten können.

Auch Rentner erhalten die Wohnungsbauprämie, wenn sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten und das Ersparte für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.

Zurückzahlen müssen Sie den staatlichen Zuschuss,

  • wenn Sie keine wohnwirtschaftliche Verwendung des Ersparten nachweisen können.
  • wenn Sie Ihren Bausparvertrag an Dritte abtreten, z.B. indem Sie den Vertrag verschenken oder übertragen