

Wohnungsbauprämie
- Jetzt 10 % Wohnungsbauprämie sichern
- Deutlich höhere Einkommensgrenzen
- Bausparvertrag einfach online abschließen
10 % Wohnungsbauprämie mit Bausparen
Eigenkapital für die Wunschimmobilie ansparen und dabei vom Staat unterstützt werden. Ab sofort wird es für Sie noch einfacher, Ihrem Traum von den eigenen vier Wänden näherzukommen: Denn die Wohnungsbauprämie sowie die Einkommensgrenzen wurden für Bausparer deutlich erhöht.
Wohnungsbauprämie – das Wichtigste im Überblick
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Staatliche Förderung
Um den Bau neuer Immobilien zu fördern, zahlt der Staat eine jährliche Wohnungsbauprämie an Bausparer. Förderungsberechtigt sind generell alle deutschen Bausparer ab 16 Jahren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
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10% Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsprämie beträgt bis zu 70 € pro Jahr für Alleinstehende und 140 € pro Jahr für Verheiratete.
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Höhere Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 35.000 Euro (Ledige) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete), sodass noch mehr Bausparer die Chance auf die Prämie erhalten.
So beantragen Sie die Wohnungsbauprämie
- Prüfen Sie, ob Sie als Bausparer die Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie erfüllen
- Füllen Sie jährlich den Antrag auf Wohnungsbauprämie aus. Den Antrag erhalten Sie als Kunde der SIGNAL IDUNA Bauspar AG automatisch mit Ihren Jahreskontoauszug zugeschickt
- Wenn Sie einen Bausparvertrag neu abschließen, um die Prämie zu erhalten, sollten Sie in Zukunft mit dem Ersparten eine Immobilie kaufen, bauen oder modernisieren
Wohnungsbauprämie: Voraussetzungen
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?
Sie sind mindestens 16 Jahre alt, in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig und sparen monatlich in einem Bausparvertrag, um zu kaufen, bauen oder modernisieren? Dann sind Sie grundsätzlich förderungsberechtigt! Weiterhin gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um die Wohnungsbauprämie zu halten.
Auch als VL-Sparer können Sie die Wohnungsbauprämie beantragen. Allerdings nur, wenn Sie keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.
Welche Einkommensgrenzen gelten bei der Wohnungsbauprämie?
Anspruch auf die Prämie vom Staat haben Sie, wenn Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 35.000 € beträgt.
Sind Sie verheiratet, gilt die Einkommensgrenze von 70.000 €.
Berechnung für das zu versteuernde Einkommen: So viel dürfen Sie wirklich verdienen
Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen und nicht auf Ihr Bruttoeinkommen. Bei dem zu versteuernden Einkommen werden von den Einnahmen in der Steuererklärung die Werbungskosten, die Betriebs- und Sonderausgaben sowie Kinder- und weitere Freibeträge abgezogen. Haben Sie beispielsweise mehrere Kinder können Sie so die Prämie auch bei einem deutlich höheren Bruttoeinkommen erhalten.
Wenn Sie herausfinden möchten, ob Sie die Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie erfüllen, hilft meist ein Blick in den Steuerbescheid des Antragjahres – hier wird Ihr zu versteuerndes Einkommen aufgelistet.
In der Tabelle können Sie das ungefähre Brutto-Jahresarbeitsentgelt (gerundete Richtwerte) für 2021 sehen und überprüfen, ob Sie in die Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie fallen.
So viel Wohnungsbauprämie steht Ihnen zu
Die Wohnungsbauprämie beträgt derzeit 10% und wird auf den maximal geförderten Sparbeitrag von 700 € jährlich (Ledige) bzw. 1.400 € (Verheiratete) gutgeschrieben. Die Einkommengrenzen liegen bei 35.000 € (Ledige) und bei 70.000 € (Verheiratete).
Was bedeutet das genau für Bausparer? Wenn Sie als Alleinstehender pro Jahr mindestens 700 € oder als Ehepaar 1.400 € in einen Bausparvertrag der SIGNAL IDUNA Bauspar AG einzahlen und die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Prämie von 70 € (Ledige) bzw. 140 € (Verheiratete).
Nach einer Laufzeit von 7 Jahren bekommen Sie max. 490 € bzw. 980 € zusätzlich vom Staat.
Wohnungsbauprämie beantragen
Den Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie als Kunde der SIGNAL IDUNA Bauspar AG automatisch mit Ihrem Jahreskontoauszug. Diesen Antrag müssen Sie lediglich ausfüllen und an uns zurückschicken.
Gut zu wissen: Den Antrag können Sie bis zu zwei Jahre rückwirkend stellen. Das heißt bis zum 31.12.2021 können Sie noch die Wohnungsbauprämie für 2019 beantragen.
Die von Ihnen beantragten Förderungen werden dann in Ihrem Bausparkonto vorgemerkt und am Ende der Laufzeit Ihres Bausparvertrages ausgezahlt, wenn Sie Ihre Ersparnisse für „wohnwirtschaftliche“ Zwecke nutzen. Auf dem jährlichen Kontoauszug erhalten Sie einen Überblick über Ihre beantragten Förderungen.
Wohnwirtschaftliche Zwecke
Die Wohnungsbauprämie erhalten Sie, wenn Sie Ihren Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Erspartes verwenden, um eine Immobilie zu bauen, zu kaufen, zu modernisieren, zu renovieren oder umzubauen.
Extra für junge Leute unter 25
Sind Sie bei Vertragsabschluss des Bausparvertrags unter 25 Jahre alt, sind Sie nicht an den wohnwirtschafltichen
Zweck gebunden – Sie können Ihr Erspartes inkl. Wohnungsbauprämie nach Zuteilung bzw. erneuter Zuteilung des Bausparvertrages verwenden, wofür Sie wollen!
Ein neues Auto, der Überseeurlaub oder auch Möbel für die Wohnung sind also drin! Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nur einmalig und nur für den ersten Vertrag. Haben Sie einen zweiten Bausparvertrag sind Sie bei diesem wieder an den wohnwirtschaftlichen Zweck gebunden.
Andere Regeln für Altverträge vor 2009
Haben Sie Ihren Bausparvertrag vor 2009 abgeschlossen, können Sie nach Ablauf der 7 Jahre grundsätzlich über die Wohnungsbauprämie und Ihr Erspartes frei verfügen.
Auszahlung der Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie wird ausgezahlt, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und Ihr im Bausparvertrag angespartes Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.
Die Prämie wird also nicht jedes Jahr direkt auf Ihr Konto überwiesen. Stattdessen wird der Betrag jährlich von der SIGNAL IDUNA Bauspar AG auf Ihren Kontoauszug vorgemerkt.
Sie möchten das Bausparguthaben zusammen mit der Wohnungsbauprämie jetzt ausgezahlt bekommen?
Dann müssen Sie Folgendes nachweisen:
- Zugeteilter Bausparvertrag
- Wohnwirtschaftliche Verwendung des Ersparten bspw. in Form von Rechnungen
- Jährlicher Antrag der Förderung
- Keine Abtretung von Ansprüchen aus einem Bausparvertrag an Dritte
Steuerliche Aspekte der Wohnungsbauprämie
Ein weiterer Vorteil der Wohnungsbauprämie: Für Bausparer ist der Zuschuss vom Staat steuerfrei. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Auszahlung der Prämie nicht in Ihrer Steuererklärung angeben müssen.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen
Der Staat fördert verschiedene Sparverträge, um den Bau von Wohnungen in Deutschland zu unterstützen. Am bekanntesten ist die Förderung von Bausparverträgen. Aber auch der Kauf von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften im Rahmen eines Sparvertrags kann gefördert werden oder auch Sparverträge, die dem Bau oder Kauf von Wohnungen dienen, die selbst bewohnt werden. Bei allen förderungsfähigen Sparverträgen gilt, dass ein bestimmter Mindestbetrag gespart werden muss.
Derzeit liegt der staatliche Zuschuss bei 10 % auf einem angesparten Betrag von 700 € (Ledige) bzw. 1.400 € (Verheiratete). Alleinstehende erhalten demnach maximal 70 € pro Jahr, Ehepartner 140 € pro Jahr.
Die Wohnungsbauprämie wird in der Regel nur ausgezahlt, wenn nachgewiesen wird, dass das angesparte Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Das bedeutet für den Bau, Kauf, Umbau oder die Renovierung einer Immobilie. Ausnahmen ergeben sich für junge Bausparer unter 25 sowie abgeschlossene Bausparverträge vor dem 31.12.2008.
Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Das heißt, dass Sie bis zum 31.12.2021 die Wohnungsbauprämie für 2019 beantragen können.
Die maximal bezuschusste Summe beim Bausparen beträgt 700 € für Alleinstehende bzw. 1.400 € für Verheiratete. Ganz gleich, ob Sie nur einen, zwei oder drei Bausparverträge, auch bei anderen Bausparkassen haben – die Wohnungsbauprämie erhalten Sie lediglich für den Maximalbetrag.
Das Mindestalter für die staatliche Förderung ist 16 Jahre. Dabei ist die Förderung nicht an ein Arbeitsverhältnis gebunden. Das bedeutet, dass auch Schüler ab 16 Jahren die Wohnungsbauprämie erhalten können.
Auch Rentner erhalten die Wohnungsbauprämie, wenn sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten und das Ersparte für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.
Die Sparprämie wird nicht jedes Jahr auf Ihr Bausparkonto überwiesen. Stattdessen wird der Betrag jährlich von der SIGNAL IDUNA Bauspar AG auf Ihren Kontoauszug vorgemerkt. Die Wohnungsbauprämie wird nur ausgezahlt, wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungreif ist und Sie das im Bausparvertrag angespartes Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.
Zurückzahlen müssen Sie den staatlichen Zuschuss,
- wenn Sie keine wohnwirtschaftliche Verwendung des Ersparten nachweisen können.
- wenn Sie Ihren Bausparvertrag an Dritte abtreten, z.B. indem Sie den Vertrag verschenken oder übertragen