1. Wert einer Immobilie erhalten bzw. steigern:
Wer Bausubstanz und Wohnqualität seiner Immobilie im Blick hat, findet immer wieder etwas zum Renovieren oder Modernisieren. Immobilien stellen unter dieser Voraussetzung eine wertstabile oder sogar wertsteigernde Anlageform dar, die sich für den privaten Immobilienbesitzer in doppelter Hinsicht lohnt. Sie trägt nicht nur zur Vermögenssicherung oder dem Vermögensausbau bei, sie erfüllt als bewohnbare Anlageform auch von Anfang an einen praktischen Nutzen.
Ein Beispiel dafür ist die Modernisierung des Wohnraums nach barrierefreien Gesichtspunkten. Hier gibt es eine Reihe von Anpassungsmöglichkeiten, die bei Eigennutzung sofort zum Tragen kommen.
Beispiele hierfür sind:
- Türenverbreiterung
- Beseitigung von Türschwellen
- Halbhoch erreichbare Lichtschalter
- Lichtsensoren
- Niedrige Arbeitsflächen
- Nutzungshilfen im Bad (Griffe, Sitzhilfen)
- Rollstuhlbefahrbare und wendefähige Räume
2. Energiekosten senken:
Technisch veraltete Bestandteile einer Immobilie verursachen häufig hohe Kosten oder müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben erneuert werden. Bei der Feststellung, welche Maßnahme wie viel Ersparnis bringt und wie hoch der finanzielle Aufwand ist, hilft oft das Gespräch mit einem Energie-Fachberater. Er verfügt über Möglichkeiten, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie im Detail zu messen und geeignete Maßnahmen zur Energieeinsparung vorzuschlagen. Den Fachberater in Ihrer Nähe und viele nützliche Tipps finden Sie auf dem Energie-Fachberater-Portal. Die Kosten für die Energieberatung können aktuell übrigens unter Berücksichtigung des Klimapakets der Bundesregierung steuerlich geltend gemacht werden. Beim Thema „Klima schonen“ bietet das Klimapaket attraktive Fördermöglichkeiten.
3. Klima schonen und Immobilie schützen:
Die Nutzung klimafreundlicher Techniken und Verfahren gehört heutzutage zum Standard bei der Planung umweltfreundlicher Modernisierungsvorhaben. Mit dem Klimapaket 2020 fördert der Staat Hausbesitzer, die energetisch sanieren, mit massiven Steuererleichterungen. Die folgenden Maßnahmen werden steuerlich gefördert:
- Wärmedämmung von Wänden
- Wärmedämmung von Dachflächen
- Wärmedämmung von Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren
- Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen
- Erneuerung der Heizung
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20% der Aufwendungen (max. 40.000 € pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig. Ergänzende Informationen finden Sie direkt beim Bundesministerium der Finanzen.
Attraktive Förderkonditionen bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (= BAFA) unter anderem Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Freiberuflern, wenn sie für ihre Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Dazu gehören:
- Solarthermieanlagen
- Biomasseanlagen
- Effiziente Wärmepumpenanlagen
- Hybridheizungen
- Moderne "Renewable Ready" Gas-Brennwertheizungen
- Austauschprämie für Ölheizungen
Die Detailinformationen wie z. B. Fördergrundlagen, -höhe und Voraussetzungen finden Sie hier.
Vergleichsweise neu ist übrigens der Bedarf, sich als Immobilienbesitzer vor klimabedingten Veränderungen wie Starkregen, Überschwemmungen und Hitze zu schützen. Hier gibt es einerseits geeignete Versicherungen, andererseits stellen Bausachverständige und ggf. Energie-Fachberater entsprechendes Wissen zur Verfügung.