Stefanie Haermeyer | 3 Min Lesezeit
Bitte lesen Sie die Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 VersVermV
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Stefanie Haermeyer | 3 Min Lesezeit
Bestandsaufnahme: Balkon und Garten erstrahlen im winterlichen Glanz. Gönnen Sie sich eine gute Tasse Tee, vielleicht ein Glas (Glüh)Wein. Wer mag, kann eine zusätzliche Wärmequelle (Feuerstelle, Heizstrahler, Kuscheldecke) nutzen. Nehmen Sie sich Zeit und überlegen Sie, wie Ihr Balkon oder Garten im nächsten Frühjahr oder Sommer aussehen soll.
Vielleicht soll endlich das lang ersehnte Gartenhäuschen angeschafft werden, ein neuer Terrassenboden oder die Außenbeleuchtung? Gut zu wissen: Auch die Arbeiten eines Garten- und Landschaftsbauers können als wohnwirtschaftliche Verwendung geltend gemacht werden und sind damit über einen Bausparvertrag finanzierbar. Wer nicht so lange warten will, kann zum Beispiel mit unserem Modernisierungskredit direkt in die Pool- oder Schwimmteichplanung einsteigen.
2020 hat gezeigt, wie wichtig es ist, sich Zuhause wohl zu fühlen. Ihr Garten und Balkon können dazu einen großen Beitrag leisten. Und sollten Sie dafür finanziellen Spielraum benötigen, sprechen Sie mit uns. Gern erstellen wir Ihnen einen Finanzierungsvorschlag – unverbindlich & kostenfrei.